Pflegekassenleistung
Die soziale Pflegeversicherung - SGB XI
Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss der Versicherte einige Bedingungen erfüllen:
1. Es muss sich um eine häusliche Pflege handeln.
2. Die Pflege muss durch einen Angehörigen oder eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson durchgeführt werden.
3. Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen.
4. Die Pflegesachleistung muss durch einen anerkannten Pflegedienst erbracht werden
Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt oder der Pflegedienst rechnet ggf. mit den Pflegekassen direkt ab. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach dem anerkannten Pflegegrad, in welchen der Betroffene durch ein Gutachten (erfolgt nach dem Pflegeantrag) des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eingestuft wurde.
Eine Übersicht über Pflegegrade und Leistungen ab 01.01.2025 finden Sie hier:
Gesetzliche Leistungen der Pflegekassen ab 2025
Unsere Vertragsleistungen ab 2025
Preisliste für die Leistungen nach dem Leistungskomplexsystem MV für den Ambulanten Pflegedienst des Stargarder Behindertenverbandes e.V. gültig vom 01.01. 2025
Aktueller Leistungskomplex unseres AD