Verhinderungspflege
Verhinderungspflege und weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege:
Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson (z.B. bei Terminen, Ausfall) stehen ab dem 01.01.2025 im Kalenderjahr bis zu 1685,- € zur Verfügung, bei nicht Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege erhöht sich das Jahres-Budget um 843,- Euro auf sogar 2528,- Euro, die im Bedarfsfall stundenweise von einem Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können oder von einer/einem Nachbarn/Freund/Bekannten (aber nicht von Verwandte ersten und zweiten Grades) nicht erwerbsmäßig erbracht werden dürfen. Für pflegebedürftige Kinder kann der volle Betrag der Kurzzeitpflege eingesetzt werden, dies sind dann insgesamt nochmal 843,- Euro, von dann insgesamt 3371,- €. Diese Regelung soll dann ab 01.07.2025 dann auch für Erwachsene mit Pflegebedarf gelten.
Dies hat keine Minderung des Pflegegeldes zur Folge, wenn die "Ersatzpflege" nicht mehr als 8 Stunden täglich und bis zu 4 Wochen (28 Tage) erfolgt, da die o.g. Summen zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zum Sachleistungsbudget zur Verfügung stehen.
Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson:
Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt.
Kurzzeitpflege (stationär)
bis zu 4 Wochen pro Jahr im Wert bis zu 1854,- €
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
(z. B. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel)
bis zu 42,- € monatlich (ohne Selbstbeteiligung)
Technische Hilfsmittel
z. B. Pflegebetten, Toilettenstuhl, Rollstuhl etc.
mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25,- € je Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden.
Zuschüsse zum pflegebedingten Umbau der Wohnung
(z. B. Türverbreiterung, Badezimmerumbau, Treppenlifter) bis zu 4180,00 € je Maßnahme Achtung unbedingt vor Umbau (oder ggf. auch Umzug) Kostenübernahme beantragen, da ansonsten keine Kosten übernommen werden!
Unentgeltliche Pflegekurse
für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte
Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte Betreuungsleistungen
Leistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
weitere Infos unter "Betreuungsleistungen"