Gemeinsam stark: Mit Ihrer Mitgliedschaft helfen Sie!
Der Stargarder Behindertenverband e.V. setzt sich seit vielen Jahren für die Interessen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen ein. Als gemeinnütziger Verein sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen.
Mit Ihrer Mitgliedschaft:
- Stärken Sie unsere Stimme: Je mehr Mitglieder wir haben, desto mehr Gewicht haben wir in der Politik und Gesellschaft.
- Unterstützen Sie unsere Arbeit: Mit Ihren Beiträgen können wir unsere vielfältigen Aufgaben finanzieren.
- Profitieren Sie von unseren Angeboten: Als Mitglied erhalten Sie Vergünstigungen auf Veranstaltungen und Freizeitangebote.
Werden Sie Mitglied im Stargarder Behindertenverband e.V.!
Gemeinsam können wir mehr erreichen!
Stargarder Behindertenverband e.V - Antrag auf Mitgliedschaft.
Auszug aus unserer Satzung
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(1) Ordentliche Mitglieder Mitglieder des Behindertenverbandes können natürliche Personen werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Zustimmung des Erziehungs-berechtigten.In erster Linie werden Menschen mit Behinderungen als Mitglieder in den Verband aufgenommen. Außerdem können Familienangehörige und Freunde
Behinderter ordentliche Mitglieder des Verbandes werden. (In der Folge Betroffene genannt) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitglied-schaft wird nach Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Beitrages wirksam.
(2) Fördernde Mitglieder
Als fördernde Mitglieder können aufgenommen werden: Bürger, die materiell und ideell das Anliegen des Verbandes unterstützen und bereit sind, einen regelmäßigen Beitrag zu zahlen. Die Aufnahme fördernder Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
(3) Ehrenmitgliedschaft
Ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Bürger, die sich um die Erfüllung der Ziele des Verbandes in besonderem Maße verdient gemacht haben, kann auf Beschluss
der Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft angetragen werden.
(4) Ablehnung der Aufnahme
Die Ablehnung der Aufnahme als Mitglied im Behindertenverband bedarf einer schriftlichen Begründung. Gegen die Entscheidung ist der Einspruch beim Vorstand möglich. Der Vorstand entscheidet innerhalb von 1 Monat mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.
Hier finden Sie den Antrag: Bitte ausfüllen und unterschreiben nicht vergessen!
Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied!